Intrastat Meldung
Übersicht
Jedes Unternehmen, das innerhalb der EU Handel treibt, muss sich der Intrastat-Meldepflicht für den Handel zwischen den Ländern innerhalb der EU bewusst sein.
Seit der Schaffung des Binnenmarktes im Jahr 1993, mit der die Zollkontrollen an den Binnengrenzen innerhalb der EU abgeschafft wurden, müssen Unternehmen, die Waren zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten ein- und ausführen, Intrastat-Meldungen abgeben, die Informationen über ihre Waren enthalten.
Trotz einer einheitlichen EU-weiten Regelung für Intrastat (Statistische bzw. Statistik Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen) muss in allen EU-Mitgliedsstaaten, unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten, an alle verschiedenen nationalen Behördensysteme gemeldet werden. Der Warenverkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten wird dabei direkt bei den beteiligten Unternehmen erhoben. Das stellt speziell für multinationale Unternehmen eine große Herausforderung dar.
Als einziges erhältliches Softwarepaket bietet MIC INTRA eine effiziente und kostengünstige Lösung für Intrastat-Meldungen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Zusätzlich ermöglicht MIC INTRA die automatische Umwandlung von Intrastat-Ausgängen des Versenderlandes in landesspezifische Meldeformate für Intrastat-Eingänge des Empfängerlandes und dadurch die Reduktion von Systemschnittstellen sowie die Minimierung manueller Eingriffe.
Wozu dient die Intrastat-Meldung?
Intrastat wird für statistische Zwecke verwendet, um sicherzustellen, dass die nationalen Regierungen einen Überblick bzw. Statistik über den Handel innerhalb der EU haben. Es ist eine der wichtigsten Quellen für Daten über den Warenverkehr innerhalb der EU Mitgliedstaaten.
Es wird von den Regierungen zur Überwachung der industriellen Leistung und zur Festlegung von handelspolitischen Maßnahmen verwendet, indem es detaillierte Informationen über die Märkte liefert. Die über das System zusammengestellten Daten bzw. Statistiken werden von Organisationen wie Finanzministerien, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, Nationalbanken, Exporträten, Wirtschafts- und Industrieverbänden sowie Forschungseinrichtungen genutzt.
Die Intrastat-Meldungen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit den auf EU-Ebene abgegebenen Steuererklärungen. Daher wird dieser Mechanismus durch lokale Gesetzgebung in jedem EU-Mitgliedstaat durchgesetzt. Die Nichteinhaltung der Intrastat-Meldepflichten kann zu Strafverfahren führen, wobei die Geschäftsführer eines Unternehmens haftbar gemacht werden können.
Abgabe von Intrastat-Meldungen
Jeder Mitgliedstaat hat sein eigenes Format für die Abgabe von Intrastat-Meldungen, wobei die Einzelheiten in der Regel direkt an die nationalen statistischen Behörden übermittelt werden. Es kann eine Reihe von Unterschieden zwischen den Ländern geben, was die Art und Weise und den Zeitpunkt der Meldepflicht betrifft. Daher ist es für Importeure und Exporteure von entscheidender Bedeutung, dass sie sich mit den lokalen Vorschriften in jedem Land, in dem sie geschäftlich tätig sind, genau vertraut machen.
Die Intrastat-Meldungen erfolgen in der Regel monatlich, wobei die Einreichungen in der Regel gleichzeitig mit den MwSt.-Erklärungen erfolgen, obwohl die genauen Termine von Land zu Land unterschiedlich sind.
Schwellenwerte für Intrastat-Meldungen
Alle Mitgliedstaaten legen ihre eigenen Schwellenwerte fest, ab denen Unternehmen Intrastat-Meldungen abgeben müssen. Diese basieren auf dem jährlichen Warenwert und sind in der Regel höher als die Schwellenwerte für die Mehrwertsteuer.
Die Meldeschwellen für Eingänge und Ausgänge sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich, was bedeuten kann, dass für dieselben Waren zwar eine Eingangsmeldung, aber keine Ausgangsmeldung abgegeben werden muss, oder umgekehrt, je nachdem, welche nationalen Schwellenwerte im Ursprungs- und Bestimmungsland gelten.
Wer ist zur Abgabe von Intrastat-Meldungen verpflichtet?
Intrastat-Meldungen müssen in dem Mitgliedstaat abgegeben werden, aus dem die Waren physisch versandt werden (Abgangsmeldung) und in dem Mitgliedstaat, in den die Waren physisch eingehen (Eingangsmeldung). Die Lieferanten reichen Versandmeldungen und die Käufer Ankunftsmeldungen ein.
Für die meisten Transaktionen, die eine Verbringung von EU-Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen beinhalten, sind Informationen erforderlich. Diese sind definiert als:
- Waren, die vollständig innerhalb der EU erworben wurden
- Waren aus Ländern außerhalb der EU, die in der EU in den freien Verkehr gebracht werden
- Waren, die eine Kombination aus den oben genannten Waren darstellen
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die für die Intrastat-Meldung gelten. Neben Waren, die die geforderten Wertschwellen nicht erreichen, gibt es eine Reihe spezifischer Ausnahmen von den Meldevorschriften, einschließlich insbesondere Waren zur Reparatur oder vorübergehenden Verwendung, Software und Dienstleistungen, Zahlungsmittel wie gesetzliche Zahlungsmittel und Waren, die zwischen EU-Mitgliedstaaten und bestimmten Enklaven, Botschaften oder militärischen Einrichtungen befördert werden.
Vorgeschriebene Angaben für die Intrastat-Meldung
In der Regel muss eine Intrastat-Meldung die folgenden Angaben enthalten:
- Warennummern und KN8
- Mitgliedstaat des Eingangs
- Mitgliedstaat des Abgangs
- Ursprungsland
- Menge und Wert der Waren
- Kurzbeschreibung der Waren
- Beförderungsart, einschließlich etwaiger Versandkosten
- Lieferbedingungen
Das Format dieser Erklärungen wird von den statistischen Ämtern der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. Viele Länder verlangen, dass diese Informationen elektronisch übermittelt werden, aber in einigen Staaten können auch Papierformulare verwendet werden.
Intrastat-Ausgangsmeldung
Intrastat-Ausgangsmeldungen müssen vom Lieferanten der Waren in der Ursprungsregion abgegeben werden. Dies bezieht sich auf den Ausgangsmitgliedstaat, in dem die Waren erzeugt, hergestellt, montiert, bearbeitet, repariert oder gewartet wurden.
Liegt das originäre Ursprungsgebiet außerhalb der EU, gilt als Ausgangsland das Gebiet, in das die Waren versandt wurden oder in dem die Handelsvorgänge stattgefunden haben.
Intrastat-Eingangsmeldung
Intrastat- Eingangsmeldungen müssen vom Käufer in dem EU-Mitgliedstaat abgegeben werden, in dem die Waren verbraucht, montiert, verarbeitet, repariert, gebaut oder gewartet werden sollen.
Einige Waren können auf der Durchfuhr in einen oder mehrere Mitgliedstaaten gelangen, bevor sie den endgültigen Bestimmungsort erreichen, wo sie Zwischenstopps oder rechtlichen Vorgängen unterworfen sind, die nicht direkt mit ihrer Beförderung zusammenhängen, wie z. B. ein Eigentumswechsel. In diesem Fall gilt der Ankunftsmitgliedstaat als der letzte EU-Mitgliedstaat, in dem solche Vorgänge stattgefunden haben.
Nordirland – ein Sonderfall
Während das Intrastat-System in der Regel nur für den Handel innerhalb der EU-Grenzen verwendet wird, gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme, nämlich Waren, die nach oder aus Nordirland (NI) verbracht werden.
Dies liegt daran, dass diese Region gemäß den Bedingungen des Nordirland-Protokolls, das als Teil des Brexit-Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart wurde, effektiv Teil des EU-Binnenmarktes bleibt und für die daher das Intrastat-System gilt.
Der Prozess begann am 1. Januar 2021 und wird für die Dauer des Nordirland-Protokolls fortgesetzt, die voraussichtlich mindestens vier Jahre beträgt.
Die jährlichen Schwellenwerte für nordirische Waren liegen bei 1.500.000 £ für EU-Einfuhren (Eingänge) und 250.000 £ für EU-Ausfuhren (Versendungen). Intrastat-Meldungen müssen für die folgenden Artikel abgegeben werden:
- Waren, die aus der EU nach NI importiert werden
- Waren, die aus NI in die EU exportiert werden
Diese Erklärungen müssen bei HMRC eingereicht werden, unabhängig davon, wo die Unternehmen selbst ansässig sind (einschließlich Firmen mit Sitz im übrigen Vereinigten Königreich). Unternehmen müssen jedoch keine Intrastat-Meldungen für Waren einreichen, die aus Großbritannien in die EU exportiert werden, und auch nicht für Waren, die ab dem 1. Januar 2022 aus der EU nach Großbritannien importiert werden.
MIC INTRA für Intrastat-Meldungen in allen EU-Mitgliedsstaaten
Eine Lösung für alle EU-Mitgliedsstaaten
- entwickelt für ein rasches Roll-Out in alle EU-Länder
- reduziert Schnittstellen und verbessert die Datenqualität durch automatische Umwandlung von Intercompany-Lieferungen in Eingänge des Bestimmungslandes unter Berücksichtigung nationaler Codes
- als zentrale Installation bei gleichzeitiger Unterstützung lokaler sowie nationaler Aktivitäten und Erfordernisse
- mit Berücksichtigung firmeninterner Regelungen
- unterstützt die Kontrolle der nationalen Mehrwertsteuermeldungen
Automatisierung mittels Schnittstellen
- Schnittstelle zum Laden von KN8-Daten für alle EU-Mitgliedsstaaten via MIC GTCS (Global Trade Content Service)
- Transparenz durch vollständige Automatisierung und Zentralisierung der Intrastat- Meldungserstellung mittels Standardschnittstellen und Standardprozesse
Kosten- und Zeitersparnis
- reduzierter Arbeitsaufwand bei Erstellung von Monatsmeldungen
- optimierte lokale Intrastat-Prozesse
Nur ein Ansprechpartner
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