Das WPA zwischen der EU und Japan – was Unternehmen wissen müssen


Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan trat am 1. Februar 2019 in Kraft und schuf die größte offene Handelszone der Welt. Zum Zeitpunkt seiner Einführung entfiel auf das Abkommen insgesamt etwa ein Viertel des globalen BIP und ein Drittel des internationalen Handels.

Die Auswirkungen waren bereits kurz nach der Umsetzung deutlich zu spüren: Die Exporte zwischen den beiden Handelspartnern stiegen innerhalb von zehn Monaten um über sechs Prozent.

Worum geht es beim WPA zwischen der EU und Japan?

Das WPA ist ein laufendes Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, das eingeführt wurde, um zuvor bestehende Handelshemmnisse zwischen den beiden Parteien zu beseitigen.

Vor der Einführung des Abkommens standen Unternehmen vor einer Reihe von Hindernissen für den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Japan, z. B. Zöllen in Höhe von 1 Milliarde Euro, die EU-Unternehmen jährlich für Exporte in das asiatische Land zahlen mussten.

Das gesamte Abkommen sieht vor, dass Japan die Zölle auf 97 Prozent der von den EU-Märkten eingeführten Waren abschafft. Außerdem sollen verschiedene zollfremde Handelshemmnisse beseitigt werden, unter anderem durch die Übernahme internationaler Normen für Kraftfahrzeuge.

Am selben Tag, an dem das WPA zwischen der EU und Japan eingeführt wurde, trat auch ein Großteil des Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen den beiden Parteien vorläufig in Kraft. Dieses Abkommen soll die Partnerschaft insgesamt stärken, indem es einen übergreifenden Rahmen für die politische und sektorale Zusammenarbeit schafft.

Hauptziele des Abkommens

Neben der unmittelbaren Priorität der Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen zwischen Japan und der EU sollte das WPA folgende Ziele erfüllen:

  • Schaffung einer Plattform für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Partnern und Verhinderung künftiger Handelshemmnisse
  • Beitrag zur Gestaltung globaler Handelsregeln im Einklang mit den Standards und gemeinsamen Werten Japans und der EU
  • Vermitteln einer Botschaft, dass „zwei der größten Volkswirtschaften der Welt Protektionismus ablehnen“ und der Welt ein „Modell zur Handelsliberalisierung" präsentieren wollen

Nach Angaben des japanischen Außenministeriums dürfte das WPA das reale BIP des Landes um etwa ein Prozent erhöhen und die Beschäftigung um etwa 0,5 Prozent steigern.

In einer Erklärung zum Start des Abkommens wies die Europäische Kommission darauf hin, dass der jährliche Handel zwischen der EU und Japan um fast 36 Milliarden Euro steigen könnte, sobald das Abkommen vollständig umgesetzt ist.

Welche Auswirkung hatte das WPA bislang?

Am 1. Februar 2020, genau ein Jahr nach Inkrafttreten des WPA zwischen der EU und Japan, wurde bekannt gegeben, dass die Ausfuhren der EU nach Japan in den zehn Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Prozent gestiegen sind. In den vorangegangenen drei Jahren betrug das Wachstum 4,7 Prozent.

Im gleichen Zeitraum stiegen die japanischen Ausfuhren nach Europa um 6,3 Prozent. EU-Handelskommissar Phil Hogan erklärte, das WPA komme „den Bürgern, Arbeitnehmern, Landwirten und Unternehmen in Europa und Japan zugute“.

Im März 2022 wurde das Abkommen als „Fundament der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Japan“ gepriesen, nachdem es dazu beigetragen hatte, den Handel zwischen den Partnern bis 2021 auf 125 Milliarden Euro zu steigern, was eine Rückkehr zum Niveau vor der Pandemie bedeutet.

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