Was müssen Importeure über aktive Veredelung wissen?


Die Kenntnis der unterschiedlichen Steuer- und Zollregelungen weltweit ist für alle Importeure von entscheidender Bedeutung, besonders wenn sie die zahlreichen Anreize und anderen Maßnahmen nutzen wollen, die Regierungen zur Förderung des Handels und zur Unterstützung der lokalen Industrie eingeführt haben.

Eine besondere Zollregelung, die für Hersteller und andere Unternehmen, die Einfuhren veredeln wollen, von besonderem Interesse sein kann, ist die aktive Veredelung. Für Unternehmen ist es entscheidend zu wissen, wie diese Regelung funktioniert, wann sie gilt und wie sie in Anspruch genommen werden kann, damit sie ihre Kosten so gering wie möglich halten und gleichzeitig die Import- und Exportbestimmungen vollständig einhalten können.

Wie funktioniert die aktive Veredelung?

Bei der aktiven Veredelung handelt es sich um ein besonderes Zollverfahren, mit dem Unternehmen eine Befreiung von einer Reihe von Abgaben für Waren beantragen können, die in ein bestimmtes Gebiet überführt, dort bearbeitet und dann wieder exportiert werden. Diese Bearbeitung kann eine große Auswahl an Tätigkeiten umfassen, vom Neuverpacken oder Sortieren von Waren bis hin zu hoch komplizierten Fertigungsprozessen. 

Regelungen zur aktiven Veredelung werden weltweit in mehreren Ländern angeboten, wobei die Förderung der heimischen Produktion ein wichtiges Ziel dieser Erleichterungen ist. Für viele Unternehmen ist wohl die aktive Veredelung in der EU am wichtigsten, aber auch im Vereinigten Königreich gibt es eine Richtlinie zur aktiven Veredelung und die USA bieten im Rahmen ihrer Regelungen zu Rückerstattung und Zollaussetzung für einige Einfuhren ähnliche Erleichterungen.

In der EU besagen die Regelungen zur aktiven Veredelung, dass für Waren, die folgenden Maßnahmen nicht gelten, sofern sie wieder ausgeführt werden:

  • Einfuhrzoll
  • Andere Steuern im Zusammenhang mit deren Einfuhr, wie Mehrwertsteuer und/oder Verbrauchssteuern
  • Handelspolitische Maßnahmen

Werden die Fertigprodukte in dem Markt, in dem sie bearbeitet wurden, in den freien Verkehr überführt, sind Zoll und Mehrwertsteuer entweder auf die ursprünglich eingeführten Rohstoffe oder auf die bearbeiteten Erzeugnisse zu entrichten. 

Was müssen Unternehmen tun, um die Vergünstigungen der aktiven Veredelung in Anspruch zu nehmen?

Um von den Vorteilen der aktiven Veredelung profitieren zu können, müssen die Unternehmen eine Bewilligung der zuständigen Zollbehörde einholen. Dabei wird den Unternehmen eine bestimmte Frist eingeräumt, innerhalb welcher sie ihre Veredelung abschließen und die fertigen Waren entweder wieder exportieren oder im entsprechenden Gebiet vermarkten müssen. Diese Anträge können in der Regel elektronisch eingereicht werden.

Eine rückwirkende Bewilligung ist zwar möglich, aber selten, sodass die Genehmigung in der Regel erteilt sein muss, ehe die Waren in das Gebiet gelangen. Da dieser Vorgang mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, ist eine gute Planung unerlässlich. Zudem müssen Unternehmen vollständige Aufzeichnungen über jede Phase des Vorgangs führen, einschließlich Angaben dazu, welche Waren importiert wurden, welche wertsteigernden Tätigkeiten an ihnen durchgeführt wurden und wann ein erneuter Export stattfindet. 

Welche Voraussetzungen gelten zur Bewilligung der aktiven Veredelung?

Für die aktive Veredelung innerhalb der EU-Zollunion müssen Importeure zum Erhalt der Bewilligung nachweisen, dass sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Hierbei handelt es sich um:

  • Nachweis des Firmensitzes im Zollgebiet der Europäischen Union. Eine Bewilligung kann zwar auch einer Person erteilt werden, die nicht im Zollgebiet der EU ansässig ist, jedoch wird dies nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen.
  • Gewährleistung, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird
  • Sicherheitsgewährleistung, wenn eine Zollschuld oder andere Abgaben entstehen können.
  • Durchführung oder Veranlassung von Bearbeitungstätigkeiten an den Waren.

Welche Vorteile bietet die Nutzung der aktiven Veredelung?

Laut EU gehört zu den Vorteilen der aktiven Veredelung eine höhere Ausfuhr von Fertigwaren, was den Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt zugutekommt. In einer früheren Studie wurde beispielsweise festgestellt, dass von den Kraftfahrzeugen im Wert von 160 Milliarden Euro, die 2011 in die EU exportiert wurden, 43 % im Rahmen der aktiven Veredelung hergestellt wurden. Das heißt, dass sie in der EU mithilfe von Bauteilen montiert wurden, die aus Drittländern importiert wurden. 

Die Europäische Kommission stellt fest, dass die aktive Veredelung den Unternehmen die Flexibilität gibt, Waren zu verarbeiten, bevor sie sich festlegen, ob die Endprodukte innerhalb der EU verkauft oder anderweitig exportiert werden sollen, sodass sie Entscheidungen auf der Grundlage sich ergebender logistischer oder kommerzieller Bedürfnisse treffen können. Die aktive Veredelung kann auch dabei helfen, komplexe Ursprungsregeln zu umgehen, die andernfalls Zölle auf bestimmte Teile von Waren nach sich ziehen würden.

Zu den weiteren Vorteilen gehört, dass keine Einfuhrzölle auf Produkte gezahlt werden müssen, die während des Herstellungsprozesses als Ausschuss anfallen. Dies erfordert jedoch sorgfältige Aufzeichnungen, damit sichergestellt ist, dass die Unternehmen die Vorschriften einhalten und genau feststellen können, für welche Artikel möglicherweise Einfuhrzölle gelten. 

Es zahlt sich also aus, über wirksame Import- und Exportsoftwarelösungen zu verfügen, die dies erleichtern, wie z. B. Tools zur Neuberechnung von Zöllen und zur Verwaltung von Lagerbeständen für spezielle Zollregelungen.