Sanktionslistenprüfung


Die Einhaltung aller Vorschriften sowohl im Herkunfts- als auch im Bestimmungsland ist ein entscheidender Bestandteil eines reibungslosen internationalen Handels. Sie müssen nicht nur sicherstellen, dass Sie die richtigen Zollerklärungen für Ihre Waren abgeben, sondern auch wissen, wer Ihre Käufer sind, um sicherzustellen, dass Sie nicht gegen Sanktionen oder Ausfuhrkontrollen verstoßen. An dieser Stelle kommt die Sanktionslistenprüfung ins Spiel, also die Prüfung von Personen gegen behördliche Sanktionslisten.

Was ist die Sanktionslistenprüfung?

Bei der Sanktionslistenprüfung werden potenzielle Kunden oder Geschäftspartner (Personen, Firmen, Organisationen) anhand von veröffentlichten Sanktionslisten einer Prüfung unterzogen. Mittels der Sanktionslisten wird den Unternehmen einen Geschäftsverkehr mit diesen sanktionierten Personen, Firmen und Organisationen durch die Regierungen behördlich untersagt. Diesen Personen, Firmen oder Organisationen ist es nicht gestattet, Waren oder Dokumente zu versenden oder zu empfangen, weder direkt noch über Vermittler.

Dafür kann es eine Reihe von Gründen geben, von korrupten Geschäftspraktiken bis hin zu Fragen der nationalen Sicherheit und Verbindungen zu terroristischen Gruppen. Zu den wichtigsten Listen gehören die des US Bureau of Industry and Security (BIS), der Financial Sanctions Unit der EU und die Sanktionsliste der Vereinten Nationen, ein regelmäßiges Prüfen ist hier unerläßlich.

Folgen einer unterlassenen Prüfung von Käufern

Es liegt in der Verantwortung der Exporteure und Spediteure, sicherzustellen, dass die Empfänger ihrer Waren nicht auf den einschlägigen Sanktionslisten stehen. Unternehmen ist es gesetzlich verboten, Waren an Personen, Firmen oder Organisationen zu liefern, die auf einer Sanktionsliste stehen. 

Das Versäumnis Geschäftspartner (Personen, Firmen oder Organisationen) gegen Sanktionslisten zu prüfen, kann schwerwiegende Folgen haben, die von hohen Geldstrafen über den Verlust von Ausfuhrlizenzen bis hin zu Haftstrafen reichen. In den USA kann das BIS Strafen von bis zu 1 Million Dollar pro Verstoß verhängen, während Einzelpersonen Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren drohen können. 

In einem viel beachteten Fall wurde das chinesische Telekommunikationsunternehmen ZTE im Jahr 2017 von den USA mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,19 Milliarden Dollar belegt, weil es durch den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in den Iran und nach Nordkorea gegen Ausfuhrkontrollgesetze verstoßen hatte. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten, indem sie eine Sanktionslistenprüfung durchführen.

Optimierte Kommunikations-Schnittstellen
  • standortspezifischer Zugang zu Zolltarifierungs-/Exportkontrollklassifizierungsdaten
  • Web-Access zu globaler Zolltarifierungs-/Exportkontrollklassifizierungsdatenbank (Internet, Intranet)
  • regelmäßig aktualisierter Trade-Content durch den Global Trade Content Service (GTCS) von MIC für mehr als 150 Länder via vollautomatischer Schnittstellen zu auserwählten nationalen und länderübergreifenden Content-Partnern (z. B. nationale Behörden, Mendel Verlag, PST.AG etc.)
Vereinfachte Datenverwaltung
  • anwenderfreundliches Nachschlagen von Zolltarifen, Exportkontroll-Güterlisten sowie Zoll-, Steuer- und Handelsmaßnahmen mittels Suchassistenten
  • einfache Übernahme zu tarifierender/klassifizierender Artikeldaten dank Anbindung an ERP-Systeme und Dienstleister (z. B. Broker)
  • voller Audit-Trail sowie Zolltarifierungs-/Exportkontrollklassifizierungshistorie für jeden Artikel
  • schneller und korrekter Wiederabruf bei Revision
  • globales Workflow Management von Tarifierungs-/Klassifizierungsaufgaben zentral von einem Standort aus
  • Data Analytics zur Analyse und Optimierung der Qualität in den Zolltarifierungs- und Exportkontrollklassifizierungsprozessen

Herausforderungen bei der Prüfung von Personen gegen Sanktionslisten

Eines der größten Probleme für Unternehmen, die Sanktionslistenprüfung durchführen, ist das Ausmaß der Herausforderung. Es gibt weltweit mehr als 1.300 Listen mit Personen und Organisationen, mit denen Unternehmen keine Geschäfte machen sollten, und sie enthalten Zehntausende von sanktionierten Personen. Darüber hinaus werden diese Listen häufig aktualisiert, wobei ständig neue Namen hinzugefügt oder entfernt werden. 

Daher ist es in der Regel nicht praktikabel, potenzielle Geschäftspartner oder Käufer manuell zu prüfen. Im besten Fall kann dies den Zeitaufwand für die Einhaltung der Compliance-Vorschriften erheblich verlängern, und es kann leicht passieren, dass bei Anwendung dieser Methode Sanktionen übersehen werden. 

Bewährte Praktiken für die Sanktionslistenprüfung

Um zu gewährleisten, dass Sie gesetzlich auf der sicheren Seite sind, lohnt es sich, einige bewährte Verfahren bei der Sanktionslistenprüfung zu befolgen.

Der erste Schritt sollte darin bestehen, den Prozess der Überprüfung von Sanktionslisten in irgendeiner Form zu automatisieren und zu rationalisieren. Dies verringert die Fehlerwahrscheinlichkeit und beweist, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht wirksam erfüllen.

Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie jede Export- oder Finanztransaktion überprüfen, idealerweise schon beim ersten Kontakt und bei der Auslieferung von Bestellungen. Sanktionslisten verändern sich ständig und nur weil eine Person oder Organisation einmal die Sanktionslistenprüfung bestanden hat, bedeutet dies nicht, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird. 

MICs Softwarelösung für die Sanktionslistenprüfung

MICs Exportkontroll-Management (MIC ECM) ermöglicht das zentrale Management aller exportkontrollrechtlichen Vorgänge im Unternehmen und die detaillierte Prüfung der Geschäftsvorgänge gegen die relevanten Bestimmungen. Klare Statusinformationen und umfangreiche Prüfberichte zu jedem Geschäftsfall gewährleisten einen lückenlosen Audit-Trail. Das beinhaltet sowohl die Prüfung der beteiligten Personen und Organisationen gegen verschiedene Sanktionslisten (Denied Party Screening), die Prüfung der Güter unter Berücksichtigung von Versand- und Empfangsland als auch die Dokumentation von Endverwendung und Endverwendern. 

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