HMRC kündigt neue Intrastat-Vorschriften zum 1. Januar 2021 an

News | Globales Zollmanagement 28 Oktober 2020

Ab Januar 2021 wird es Änderungen bei den Intrastat-Meldungen für Exporte und Importe zwischen Großbritannien, Nordirland und der Europäischen Union geben!


Die britische Zollbehörde HMRC kündigte kürzlich neue Vorschriften für Intrastat-Meldungen an. Ab dem 1. Januar 2021 müssen registrierte Intrastat-Unternehmen Intrastat-Erklärungen abgeben, wenn sie im kommenden Jahr den Intrastat-Schwellenwert für die Freistellung überschreiten.

Neue Vorschriften für Intrastat- Meldungen

Die neuen Vorschriften gelten für registrierte Intrastat-Unternehmen, die zwischen GB-EU und NI-EU Handel treiben, unabhängig davon, ob sie im Vereinigten Königreich ansässig sind oder nicht. Unternehmen müssen Intrastat-Meldungen einreichen, wenn sie Waren aus der EU nach GB oder NI importieren oder wenn sie von NI in die EU exportieren.

Wann gelten die Anforderungen und für wie lange werden Intrastat-Meldungen verlangt?  
  • Import von Waren nach Großbritannien (GB) von der Europäischen Union (EU) - Für das gesamte Jahr 2021
  • Import von Waren nach Nordirland (NI) von der Europäischen Union (EU) - Für die Laufzeit des Nordirland-Protokolls (mindestens 4 Jahre)
  • Export von Waren aus Nordirland (NI) in die Europäische Union (EU) - Für die Laufzeit des Nordirland-Protokolls (mindestens 4 Jahre)

Für Waren, die aus GB in die EU exportiert werden, sind jedoch keine Intrastat-Erklärungen abzugeben! Das HMRC wird alle GB-Exporthandelsstatistiken direkt aus den Ausfuhrzollanmeldungen erheben.

Darüber hinaus gibt es keine Intrastat-Vorschriften für den Warenverkehr zwischen GB und NI.

Schwellenwerte für Freistellung von Intrastat

Intrastat-Erklärungen sollten eingereicht werden, wenn sie die folgenden Schwellenwert für Erhalt und Versand überschreiten:

  • 1.500.000 £ bei Importen aus der EU nach GB und aus der EU nach NI (Erhalt)
  • 250.000 £ bei Exporten aus NI in die EU (Versand)

Unternehmen müssen also Intrastat-Erklärungen einreichen, wenn der Handelswert im Jahr 2021 den Schwellenwert übersteigt.

Einreichung von Zollerklärungen und Intrastat- Meldungen ab 1. Januar 2021

Zur vollständigen Vorbereitung auf die neuen Grenzkontrollen für EU-Güter nach dem Brexit-Übergang werden ab dem 1. Januar 2021 schrittweise Zollimportkontrollen eingeführt. Im Rahmen dieser abgestuften Kontrollen können Unternehmen, die nicht kontrollierte Waren aus der EU nach GB einführen, die Einreichung der Zollanmeldung bis zu 6 Monate verschieben.

Eine Verschiebung der Einreichung von Zollerklärungen bedeutet, dass die Daten aus solchen Erklärungen nicht verfügbar wären, was zu Lücken in der Handelsstatistik bei Importen nach GB führt. Um dies zu vermeiden, werden auch im Jahr 2021 monatliche Intrastat-Eingangsmeldungen weiterhin erforderlich sein!

Wo finde ich weitere Informationen über die Intrastat-Anforderungen?

Detaillierte Informationen über die neuen Intrastat-Anforderungen stehen bei Behörden wie dem HMRC zur Verfügung: https://www.gov.uk/government/publications/notice-60-intrastat-general-guide/notice-60-intrastat-general-guide

Falls Sie jedoch weitere Fragen zu den neuen Bestimmungen haben, besprechen wir diese gern mit Ihnen – kontaktieren Sie uns einfach über [email protected].

Ansonsten beachten Sie bitte die Updates dazu in einem unserer zukünftigen Newsletter!

Die neuen Intrastat-Vorschriften

Zurück