HMRC räumt mehr Zeit zur Umstellung auf NCTS5 ein – was sollten Unternehmen jetzt wissen?

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Worauf sollten Unternehmen achten, wenn sie ihre elektronischen Zollerklärungen auf NCTS5 umstellen?


Die Finanz- und Zollverwaltung des Vereinigten Königreichs (HMRC) hat letzten Monat bestätigt, Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung auf die letzte Phase des neuen computergestützten Versandverfahrens (NCTS) einzuräumen, sodass Händler dafür jetzt bis Mitte nächsten Jahres Zeit haben, um sicherzustellen, dass sie für die Technologie gerüstet sind.

Die Phase 5 des Systems sollte ursprünglich am 16. November 2023 beginnen, jedoch hat die HMRC auf Bedenken mehrerer Länder reagiert, dass dieser Termin zu früh angesetzt sei. Sie hat daher eine Verlängerung bis zum 1. Juli 2024 eingeräumt.

Es heißt, die Verschiebungen seien in erster Linie der Entwicklung zusätzlicher Software und entsprechender Tests geschuldet, damit gewährleistet ist, dass Unternehmen das aktualisierte System weiterhin nutzen können.

Ein Sprecher des Zollausschusses (JCCC) der HMRC, in dem die Entscheidung getroffen wurde, schrieb in einem Brief an Industrievertreter: „Die Anhörung der Ansichten der Interessenvertreter hat eindeutig eine große Unterstützung für einen späteren Einführungstermin ergeben, um der Industrie zusätzliche Zeit zur Vorbereitung einzuräumen.“

Was bietet NCTS5?

Die EU hat das Versandverfahren NCTS geschaffen, um den Warenverkehr zwischen den Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (CTC-Abkommen) zu erleichtern. Dazu gehören neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch Norwegen, Island, die Schweiz, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei, das Vereinigte Königreich und die Ukraine. Das CTC-Abkommen soll viele der Schwierigkeiten im grenzüberschreitenden Warenverkehr und den damit verbundenen bürokratischen Aufwand beseitigen.

Es bietet vereinfachte Regeln, wie z. B. gegenseitig anerkannte finanzielle Sicherheiten für den Zolltransit und weniger Kontrollen. Dadurch müssen Unternehmen weniger Kosten tragen und erlangen mehr Flexibilität bei der Bestimmung des Abfertigungsortes in der EU.

Zu den neuen und verbesserten Merkmalen der Phase 5 zählen zwei Arten von Versandanmeldungen – Standard- und Vorabanmeldung – sowie ein Amt zur Registrierung von Zwischenfällen, über das die elektronische Meldung von Zwischenfällen im Versandverfahren erleichtert werden soll.

Benutzer sind dadurch in der Lage, vor dem Versand in ein Land des CTC noch notwendige Änderungen an Vorab-Versandanmeldungen vorzunehmen. Es wird ein 30-tägiges Zeitfenster geben, in dem Händler eine Anmeldung vor einer Warenbewegung abgeben können.

Zudem wird eine Schnittstelle zum AES verfügbar sein, um Szenarien wie „Ausfuhr mit anschließendem Versand“ zu unterstützen, wobei Sicherheitsdaten auch in die Export-Versandanmeldung aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass alle Versandanmeldungen eine elektronische Risikoanalyse für die Zuordnung zu einer Kategorie (grün, gelb, orange oder rot) erhalten. Die entsprechenden Unterlagen werden über NCTS5 eingereicht.

Wie können Unternehmen die Einhaltung gewährleisten?

Die Verschiebung gibt den Unternehmen zwar mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen für NCTS5 einzustellen, allerdings muss der Einsatz der richtigen Systeme weiterhin gewährleistet sein. In NCTS werden Rechtserklärungen abgegeben, sodass ungenaue oder unvollständige Angaben zu einer Reihe von Problemen führen können, wie etwa zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung.

Damit Unternehmen vorbereitet sind, lohnt sich die Anschaffung umfassender Zollsoftwarelösungen zur Vereinfachung der digitalen Erklärungen. HMRC führt eine Liste von Anbietern, die Lösungen zur Einhaltung des NCTS anbieten. Dazu gehört auch MIC mit der Zertifizierung als zugelassener Versender und zugelassener Empfänger in den meisten europäischen CTC-Ländern.

Die Software von MIC für das elektronische Versandverfahren bietet eine Reihe von Vorteilen, einschließlich Zeit- und Kostenersparnis, sowie volle Transparenz über den gesamten Versandprozess.