Niederländische Zollverwaltung kündigt Ablösung von AGS/G(S)PA bis 2022 an

News | Globales Zollmanagement 4 Oktober 2021

Die derzeitigen Systeme AGS/G(S)PA werden laut Ankündigung der niederländischen Zollverwaltung durch DMS ersetzt.


Die Niederlande wollen das neue Zollsystem DMS (Douaneaangiften Management Systeem) einführen, um die niederländischen Zollsysteme mit dem Unionszollkodex (UCC) in Einklang zu bringen, der den Rechtsrahmen für die Zollvorschriften und -verfahren in der EU festlegt. Der Unionszollkodex (UCC) sieht vor, dass alle Anmeldedaten gemäß Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission elektronisch ausgetauscht werden müssen.

Zu diesem Zweck wird eine neue Version des Anmeldesystems AGS (Aangiftesysteem) entwickelt. Das neue System DMS soll in Zukunft die bisherigen Meldesysteme vollständig ersetzen. Das bedeutet, dass der derzeitige AGS-Datensatz durch einen neuen Datensatz (DMS 4.0) ersetzt wird. Jeder, der eine Zollanmeldung durchführt, steht also vor einem Wechsel der Datensätze, unabhängig davon, welches Verfahren verwendet wird.

Auch Unternehmen, die G(S)PA (Geautomatiseerde Periodieke Aangifte/Schriftelijke Periodieke Aangifte) verwenden, müssen auf DMS umsteigen.

Zeitrahmen

Die niederländische Zollverwaltung ist nicht in der Lage, Informationen über das genaue Datum bereitzustellen, ab dem Unternehmen und Zollbehörden DMS nutzen können. Sie gibt jedoch einen geschätzten Zeitrahmen für die Umstellung an:

  • Es ist geplant, dass das neue System DMS 4.0 Anfang 2022 AGS ablösen wird.
  • G(S)PA wird durch DMS 4.1 und die Inspektionskomponente durch die Bestandsprüfungsdatei abgedeckt, was voraussichtlich im Juli 2022 der Fall sein wird.

Wir werden unsere Kunden über den endgültigen Zeitplan auf dem Laufenden halten.

Welche Änderungen werden erwartet?

Für Unternehmen, die AGS nutzen, bedeutet dies, dass sie in Zukunft Zollanmeldungen über DMS 4.0 erstellen müssen. Alle Unternehmen werden ihr System an den geänderten UCC-konformen Datensatz von DMS 4.0 anpassen müssen.

Unternehmen, die ihre Waren mit G(S)PA anmelden und über eine EIDR-Bewilligung (Entry Into Declarant‘s Records) für die Lagerung in einem Zolllager, die aktive Veredelung oder die vorübergehende Einfuhr verfügen, müssen ihre Anmeldungen mit DMS 4.1 einreichen.

Die niederländische Zollverwaltung bietet in Zukunft zwei Möglichkeiten zur Abgabe von Anmeldungen:

  • Standardverfahren: Normales Verfahren und vereinfachte Anmeldung (in der Praxis als „unvollständige Anmeldung“ bezeichnet (DMS 4.0)
  • Eintrag in die Aufzeichnungen des Anmelders (EIDR) (DMS 4.1)

Kunden, die die derzeitigen Systeme nutzen, müssen sich dieser Umstellung bewusst sein. MIC arbeitet an den Entwicklungen und wird Sie beim Übergang auf DMS begleiten, indem wir die perfekte Softwarelösung für die Niederlande bereitstellen. MIC wird die notwendigen Änderungen in Übereinstimmung mit dem Zeitplan der Behörde liefern. Bereiten Sie sich auf die Umstellung von AGS/G(S)PA auf DMS vor und wählen Sie die beste Option für die Zoll- & Trade-Compliance.

Weitere Informationen über die Umstellung von AGS/G(S)PA auf DMS finden Sie auf der Website der niederländischen Zollverwaltung:

Über MIC:

MIC ist weltweit führender Anbieter von globalen Zoll- und Trade-Compliance-Softwarelösungen. Die MIC-Gruppe beschäftigt derzeit über 400 Fachleute auf der ganzen Welt. Mehr als 700 internationale Kunden verlassen sich bei ihren globalen Zoll- und Trade-Compliance-Management-Lösungen auf MIC Softwareprodukte.

Für weitere Informationen über MIC und wie wir Ihnen helfen können, kontaktieren Sie uns bitte über [email protected].


Zurück