CBAM Übergangsphase läuft an!

News 9 Oktober 2023

Mit 1. Oktober ist Phase 1 der CO2-Grenzabgabe oder kurz CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), das wegweisende EU-Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage), in Kraft getreten.

In der Übergangsphase gilt das CBAM nur für Einfuhren von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. EU-Importeure dieser Waren müssen den Umfang ihrer Einfuhren und die bei der Herstellung anfallenden grauen Treibhausgasemissionen melden, jedoch ohne in dieser Phase finanzielle Anpassungen leisten zu müssen. Die Importeure sind aufgefordert, Daten für das vierte Quartal des Jahres 2023 zu erheben, doch der finale Bericht muss erst bis zum 31. Jänner 2024 vorliegen.

Die im August veröffentlichte CBAM-Durchführungsverordnung ist sehr kompliziert. Viele Unternehmen müssen sich mit den Regelungen erst im Detail vertraut machen und die Aufgaben intern richtig verteilen. Um EU-Importeure bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen, steht seit dem 1. Oktober ein neues CBAM-Übergangsregister zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Importeure diese Berechnungen durchführen und melden können. Als Hilfestellung für Unternehmen stellt die EU Kommission außerdem ab dem Beginn der Übergangsphase sukzessive eine detaillierte schriftliche AnleitungOnline-Schulungsmaterial und Webinare sowie sektorspezifische Factsheets zur Verfügung.  

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Checkliste für EU Importeure bereitgestellt von der EU-Kommision:

https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-10/CBAM%20checklist%2002-10.pdf

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