Kennen Sie schon ICS2?

News | Globales Zollmanagement 22 Juni 2020

Die EU sieht vor, das bestehende ICS vollständig durch das völlig neue ICS2 zu ersetzen! Hier sind die wichtigsten Fakten, die Sie zu dieser Umstellung wissen müssen.


ICS2 – Einfuhrkontrollsystem 2

Das Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) ist das neue Zollinformationssystem der EU. Ziel des Systems ist es, Daten über alle in die EU gelangende Waren zu erheben, und zwar vor deren Ankunft. Es wird zur Stärkung des Zoll-Risikomanagements und zur Gewährleistung der Sicherheit für alle EU-Bürger eingesetzt. Es stellt ein Kerninstrument des EU-Zolls dar, mit dem Ziel, die Einreise- und Sicherheitskontrollen an den Grenzen zu bewältigen und den EU-Binnenmarkt sowie die EU-Verbraucher zu schützen.

ICS2 wird ein zentrales EU-System sein, das von der Europäischen Kommission eingesetzt wird. Der Vorteil des neuen Systems ist eindeutig die gemeinsame Schnittstelle STI („Shared Trader Interface“), die als eine einzige Serviceschnittstelle für Händler in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten kann. Die Europäische Kommission bietet den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die neue STI zu nutzen und summarische Eingangsanmeldungen („Entry Summary Declarations“ (ENS)) direkt an ICS2 zu senden, ODER selbst eine nationale Serviceschnittstelle bereitzustellen (wie z.B. ATLAS in Deutschland).

Mit dem neuen System wird die Einreichung von Sicherheitsdaten durch mehrere Partner in der Lieferkette für eine einzige Erklärung eingeführt (wie z.B. 10+2 in den USA). Während derzeit Spediteure die volle Verantwortung für die summarischen Eingangsanmeldungen (ENS) tragen, müssen die Importeure in Zukunft möglicherweise entsprechende Daten selbst einfügen.

Das System wird folgende Prozesse unterstützen:

  • Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen (ENS) (Vorabinformationen zur Ladung) beim Zoll
  • Sicherheitsrisikoanalyse durch den Zoll
  • Ankunft der Transportmittel
  • Gestellung von Waren beim Zoll, und
  • Kontrolle der Waren durch den Zoll, falls erforderlich

ICS2-Zeitplan

Das neue System wird in drei „Release“-Phasen eingeführt. Die Wirtschaftsbeteiligten (EOs) werden damit beginnen, Sicherheitsdaten der summarischen Eingangsanmeldungen (ENS) schrittweise an ICS2 zu melden. Dies hängt von der Art der Dienstleistungen ab, die sie in Bezug auf den internationalen Warenverkehr erbringen.

Jede Release-Phase betrifft unterschiedliche EOs und Verkehrsträger:

  • Release 1 – 15.3.2021: Luftfracht vor dem Verladen, Post- und Express
  • Release 2 – 01.3.2023: Luftfracht allgemein, Post- und Express vor Ankunft
  • Release 3 – 01.3.2024: Im See-, Straßen-, Schienen-, Post- und Expressverkehr beförderte Waren

Wer ist betroffen?

Das neue ICS2 wird sich direkt auf alle Wirtschaftsbeteiligten auswirken, die an Umschlag, Versand und Beförderung von Fracht-, Express- oder Postsendungen beteiligt sind, wie z. B:

  • Postbetreiber innerhalb/außerhalb der EU;
  • Express-Lieferdienste;
  • Luftfrachtunternehmen;
  • Logistikunternehmen für Speditionen;
  • Endempfänger, die in der EU ansässig sind (bei Waren, die über den Seeverkehr empfangen werden);
  • See-, Eisenbahn- und Straßentransporteure;
  • Vertreter der obigen Beteiligten.

Darüber hinaus werden alle Hersteller, Exporteure und Einzelpersonen von außerhalb der EU, die Waren in die EU oder durch die EU versenden, indirekt von dieser Änderung betroffen sein.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Sobald ICS2 eingeführt ist, müssen bestimmte EOs je nach entsprechender Release-Phase die erforderlichen Daten an das System senden. Wenn Sie dies nicht tun, werden die Sendungen/Ladungen an der EU-Zollgrenze angehalten. Dies bedeutet, dass der Zoll die Warenabfertigung nicht fortsetzen wird. Darüber hinaus werden mangelhafte Deklarationen entweder abgelehnt oder erfordern unnötige Interventionen und bei Nichteinhaltung kann dies zu Sanktionen führen.

Daher müssen Wirtschaftsbeteiligte (EOs) mit bestehenden ICS-Verpflichtungen ihre Systeme aufrüsten. Noch wichtiger ist jedoch, dass mit ICS2 auch diejenigen EOs, die heute nicht zu ICS verpflichtet sind, ab 2024 mit ICS-Verpflichtungen rechnen und sich daher darauf vorbereiten müssen.

Wie kann ich mich auf ICS2 vorbereiten?

Um Ihr Unternehmen auf diesen wichtigen Übergang von ICS zu ICS2 vorzubereiten, sind einige Punkte von entscheidender Bedeutung.

Analysieren Sie zunächst Ihre Geschäftsprozesse, um zu beurteilen, ob und wie Sie von ICS2 betroffen sind. Wenn diese Änderung Ihr Unternehmen betrifft, sind Anpassungen Ihrer Geschäftsprozesse an das neue System notwendig. Darüber hinaus ist es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass qualitativ hochwertige und präzise Daten zur Verfügung gestellt werden. Schließlich ist es wesentlich, dass Ihre IT-Systeme für den Informationsaustausch vorbereitet oder aktualisiert und Ihre Mitarbeiter geschult werden.

Detaillierte Informationen über das neue ICS2 stehen bei Behörden wie der EU-Kommission zur Verfügung: https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-security/ics2_de

Sollten Sie jedoch weitere Fragen zum neuen Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) haben, sind wir gerne bereit, diese mit Ihnen zu besprechen – kontaktieren Sie uns einfach über [email protected].  

Updates zu diesem Thema erhalten Sie auch künftig über unseren Newsletter!

ICS2 Zeitleiste (Quelle: Europäische Kommission)

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