Neue Regelung soll britischen Unternehmen die Rückforderung von Zöllen beim Handel mit Nordirland erleichtern

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Die britische Regierung hat angekündigt, dass ab Ende Juni eine neue Regelung gilt, um Händlern Zölle auf Lieferungen nach Nordirland zu erstatten.


Das Vereinigte Königreich hat die Einführung einer neuen Regelung angekündigt, die es Händlern, die Waren nach Nordirland liefern, ermöglicht, Zölle auf Artikel zurückzufordern, die nicht in die EU gelangen.

Sie wird Ende des Monats in Kraft treten, wobei die Regierung erklärt, dies sei aufgrund des nachverhandelten Post-Brexit-Protokolls, auch als Windsor-Rahmen bekannt, möglich geworden.

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU müssen Unternehmen, die Waren aus Großbritannien nach Nordirland liefern, Zölle auf Produkte zahlen, bei denen ein hohes Risiko des Weitertransports in die Republik Irland besteht.

Bislang gab es für Unternehmen jedoch keine Möglichkeit, eine Erstattung für diese Abgaben zu beantragen, selbst wenn ihnen der Nachweis gelang, dass die Waren im Vereinigten Königreich verblieben. Dies wird sich ab dem 30. Juni ändern, wenn Unternehmen für alle Waren Ansprüche geltend machen können, die seit 2021 geliefert wurden.

Die Ankündigung war Teil der Veröffentlichung einer Reihe neuer Informationen und Hinweise für Unternehmen, wie sich der Handel mit Nordirland aufgrund des Windor-Rahmens ändern wird.

Dazu gehörte auch die Bestätigung, dass die bestehende Regelung, das „UK Trader Scheme“, ab dem 30. September durch eine neue Regelung für den Binnenmarkt des Vereinigten Königreichs ersetzt wird. 

Aus der Regierung hieß es: „Dies wird es einem größeren Unternehmenskreis ermöglichen, die Vorteile der bestehenden Regelung zu nutzen. Zudem wird ab dem 30. September 2024 sichergestellt, dass Waren, die im Rahmen der Regelung nach Nordirland verbracht werden, von unnötigen Formalitäten, Überprüfungen und Zöllen befreit sind.“

Weitere Ankündigungen umfassen die Erweiterung der Zollbefreiungsregelung, sodass ab Januar nächsten Jahres der Höchstwert der Zölle, die im Laufe von drei Steuerjahren für nach Nordirland verbrachte „Risikowaren“ erlassen werden können, von derzeit 200.000 € auf 275.000 € steigen wird.