Welche neuen Regeln zur verbindlichen Zolltarifauskunft werden mit dem Unions-Zollkodex eingeführt?

Tarifierung & Klassifizierung | News | Tarification & Classification | Actualités 4 Dezember 2015

Eine der wichtigsten Verantwortlichkeiten hinsichtlich jeglicher Art von Geschäftstätigkeit im internationalen Handel liegt darin, mit den laufend stattfindenden Veränderungen in Bezug auf Zollvorschriften Schritt zu halten.

Mit dem in Kraft treten des neuen Unions-Zollkodex (UZK) nächstes Jahr, kommt es zu einer Reihe von Reformen, die darauf ausgerichtet sind, die Zollvorschriften und Zollformalitäten innerhalb der Europäischen Union zu straffen und zu vereinheitlichen und den Handel mit Unternehmen in anderen Staaten zu erleichtern.

Obschon ein Bürokratieabbau das erklärte Ziel des UZK ist, geht mit dessen Einführung unweigerlich ein gewisses Maß an Anpassungen und Berichtigungen einher. Eine dieser Anpassungen bzw. Änderungen ist nicht ganz unwesentlich und betrifft die Novellierung des Systems der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) auf die man vorbereitet sein sollte.

vZTAs und der UZK

Das vZTA-Verfahren wurde als Serviceinstrument eingeführt, das Wirtschaftstreibende dabei unterstützen sollte, die korrekte Zolltarifierung für ihre internationalen Handelswaren zu bestimmen. Diesbezügliche Informationen werden von den Zollbehörden der EU-Mitgliedsländer auf Anfrage in Form eines vZTA-Antragsformulars an Wirtschaftsreibende übermittelt.

vZTAs sind deshalb hilfreich, weil sie Unternehmen Rechtssicherheit bezüglich der Zolltarifierung von Produkten und des Einfuhrzollsatzes für einen festgesetzten Zeitraum bieten und für den gesamteuropäischen Raum gelten, unabhängig davon, in welchem Staat sie ausgestellt wurden.

Der UZK ist darauf ausgerichtet einige Veränderungen an diesem System vorzunehmen und gut Informierte haben das schon seit einiger Zeit vorhergesehen. Der reformierte Zollkodex wurde ursprünglich im Jahr 2013 vereinbart und wird am 1. Mai 2016 mit dem Ziel, größere Rechtssicherheit und Einheitlichkeit zu bieten, in Kraft treten. Er wird bestimmte Regeln klarer darlegen und vereinfachen und entscheidende Zollabfertigungsverfahren in ein papierloses, vollständig elektronisches Umfeld verlagern.

Welche Veränderungen können erwartet werden?

Unternehmen die vZTAs beantragen sollten deshalb darüber Bescheid wissen, inwiefern sich das Verfahren verändern wird, mit einigen Punkten mit besonderer Relevanz: 

  • Die Gültigkeitsdauer für vZTAs wurde, im Hinblick auf die zunehmend rasantere technologische Entwicklung und die Geschwindigkeit mit der sich Handelsstrukturen ändern, von sechs auf drei Jahre reduziert.
  • vZTAs werden nicht nur für alle EU-Zollbehörden bindend sein, sondern auch für die Inhaber von vZTAs.
  • Bei Abgabe einer Zollerklärung müssen die Zollbehörden nun über vZTAs für die entsprechenden Güter zum Zeitpunkt der Deklaration durch Bereitstellung der offiziellen vZTA-Referenznummer und Information in Kenntnis gesetzt werden.
  • Eine vZTA kann mit einer einzigen Zolltarifnummer für Güter mit den gleichen Schlüsselmerkmalen ausgestellt werden, ohne auf jede Abweichung bezüglich Merkmalen oder Charakteristika eingehen zu müssen, und bietet daher größere Flexibilität.
  • Bei Fällen, in denen Mitgliedsstaaten der Zolltarifierung eines bestimmten Produktes widersprechen, werden die entsprechenden Staaten aufgefordert, einander zu konsultieren und in nicht mehr als drei Monaten eine einheitliche Zolltarifierung der Güter zu vereinbaren. Sollte kein Konsens erreicht werden, wird die Angelegenheit an die Schiedsgerichtbarkeit der Europäischen Kommission weitergereicht.

Wie bereitet man sich vor?

Wie bereits erwähnt, ist das erklärte Ziel dieser Änderungen am vZTA-System - und vom UZK im Allgemeinen - Vereinfachungen und Aktualisierungen der Regelungen herbeizuführen, größere Sicherheit hinsichtlich der Zolltarifierung von Gütern und Zollabgaben zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Regeln einheitlich angewendet werden.

Der Übergang zu einem neuen System benötigt üblicherweise jedoch ein gewisses Maß an Schulung und Eingewöhnung bis Unternehmen mit den Veränderungen und den damit verbundenen Implikationen vertraut sind.

Eine Lösung wie MIC CCS (Zentrales Zolltarifierungs- und Exportkontroll-Klassifizierungssystem), die Ihnen hilft, Produkte in Übereinstimmung mit den nationalen Zolltarifen präzise zu tarifieren, könnte diesen Übergangsprozess für Sie vereinfachen und garantiert, dass Ihre Organisation mit 1. Mai 2016 bereit für die neuen Regelungen zur vZTA ist.


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