Unionszollkodex (UZK) ab 2016 – Was wird sich ändern?

Globales Zollmanagement | News | Gestion de Dédouanement | Actualités 11 Juni 2015

Die Maßnahmen zur Einführung des Unionszollkodex, der ab 2016 EU-weit zur Anwendung kommen wird, sind voll im Gange und werden jeden betreffen, der Importe und Exporte durchführt.

Was genau bedingen die Veränderungen und wie könnten sie sich auf Unternehmen auswirken?

Sehen wir uns die Gesetzgebung und die bevorstehenden Veränderungen näher an und wie Unternehmer damit umgehen können, ohne wertvolle Zeit und Geld in der verbleibenden Zeit zu verschwenden.

Das Wesentliche im Überblick

Der neue UZK wurde am 9. Oktober 2013 angenommen und trat nur knapp zwei Wochen später in Kraft; Die damit zusammenhängenden substantiellen Bestimmungen gelten jedoch erst ab 1. Mai 2016, nachdem die mit dem neuen UZK zusammenhängenden Kommissionsverordnungen umgesetzt werden. Das alles ist Teil der Modernisierung des Zollwesens innerhalb der gesamten EU.

Der Zweck der Novelle liegt darin:

  • Die Zollrechtssprechung sowie die Zollverfahren zu rationalisieren und zu modernisieren.
  • Unternehmen mehr Rechtssicherheit und Einheitlichkeit zu bieten.
  • Mehr Klarheit für die EU-weit arbeitenden Zollbeamten zu schaffen.
  • Zolltransaktionen mit zeitgemäßen Anforderungen in Einklang zu bringen, indem sie einfacher und effektiver gestaltet werden.
  • Sich hin zu papierlosen Abläufen im Zollumfeld zu bewegen.
  • Gesetzes konform agierende Zollbeteiligte mit schnelleren Zolltransaktionsabläufen zu honorieren.

Es ist vorgesehen, dass die elektronischen Datenverarbeitungsverfahren und die elektronischen Systeme dazu verwendet werden, um die Annäherung an die Vorgaben des UZK zu unterstützen und zwar mit allen notwendigen Instrumenten, die spätestens bis Dezember 2020 eingesetzt werden.

Worin liegen die größten Veränderungen?

Hinsichtlich vieler Faktoren unterscheidet sich der UZK wesentlich von seinem Vorgängermodell und man ist gut beraten, sich die dazugehörigen, von der EU herausgegebenen Informationsunterlagen vor dem offiziellen Übergang eingehend zu studieren, um mit der Materie vollständig vertraut zu sein. Einige Elemente daraus bedürfen dabei wohl eines besonderen Augenmerks.

Erstens, wird der Status eines "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (AEO - Authorized Economic Operator) durch eine Bewilligung und nicht wie bisher durch ein Zertifikat erteilt. Zudem werden neue Bedingungen bzw. Kriterien zur Beantragung festgelegt, um den Status eines AEO zu erhalten. Diese beziehen sich auf Kompetenz und fachliche Qualifikationen, wohingegen die bisherigen auf die Erfahrung in zollbezogenen Angelegenheiten über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren abzielten.

Eine andere entscheidende Veränderung betrifft bindende Tarifinformationen (BTI), die dazu dienen, Rechtssicherheit bei Zoll-Tarifierungen von Produkten zu schaffen. Unter den neuen Regelungen kann der Wirtschaftstreibende eine verbindliche Tarifinformation nicht länger außer Acht lassen, wenn diese für ein bestimmtes Produkt vorgegeben wurde. Er muss diese für Export-und Importtätigkeiten heranziehen. Details hinsichtlich der Gültigkeit von BTIs die bereits in Verwendung sind, wenn der neue UZK in Kraft tritt, wurden noch nicht festgelegt.

Besonders beachtet werden muss, dass sich die Vorgaben zum nicht-präferenziellen Ursprung ändern werden, wohingegen die Vorgaben zum präferenziellen Warenursprung unverändert beibehalten werden sollen. Im Rahmen des UZKs werden zukünftig Auflistungsregeln herangezogen werden, um einen nicht-präferenziellen Warenursprung zu bestimmen - diese sind innerhalb der gesamten EU verbindlich und schaffen objektivere und klarere Kriterien bzw. Regeln zur Bestimmung des nicht-präferenziellen Warenursprungs.

Zweifellos gibt es im Zusammenhang mit dem neuen UZK viele Faktoren, die außenhandelstreibende Unternehmen betreffen können und es wäre ratsam, sich so rasch wie möglich damit vertraut zu machen um im internationalen Wettbewerb vorne dabei zu sein und etwaigen Strafen vorzubeugen.

Was können Sie tun, um den Übergang zu erleichtern?

Wie wir eingangs erwähnten, ist die beste Voraussetzung um stets vertragskonform zu agieren, dass man alle Details frühestmöglichst studiert, deren Auswirkungen auf das eigene Unternehmen evaluiert und Pläne schmiedet die die rechtzeitige Implementierung der Änderungen gewährleisten.

Wie auch immer, es gibt Lösungsanbieter die Sie bei solchen Änderungen in der Zollgesetzgebung unterstützen - MIC Customs Solutions ist einer davon und das weltweit führend. Das bedeutet: MIC Zollsoftware wird von über 700 Kunden, in über 48 Ländern, auf sechs Kontinenten verwendet.

Wollen auch Sie von MIC's einzigartigen Zollsoftwarelösungen profitieren? Dann kontaktieren Sie uns unter [email protected] für weitere Informationen.


Zurück