SASP bringt wesentliche Erleichterungen

Globales Zollmanagement | News | Gestion de Dédouanement | Actualités 15 Februar 2009

Alfred Hiebl sen, Managing Director MIC Customs Solutions, Linz Österreich


"Viele Unternehmen haben die “Einzige Bewilligung für vereinfachte Verfahren” schon seit langem angestrebt, jetzt ist die entsprechende Empfehlung der EU erreicht. Für die Wirtschaft bedeutet SASP (Single Authorisation for Simplified Procedures) erhebliche Erleichterungen, da die örtlichen und nationalen Zuständigkeiten der betroffenen Zollverwaltungen keine Begrenzung mehr darstellen und die Zollformalitäten wesentlich reduziert sind."

— Alfred Hiebl, Managing Director MIC Customs Solutions —  

Was ist SASP?
Die “Einzige Bewilligung für vereinfachte Verfahren” – gesetzliche Basis ist der neu eingefügte Artikel 1 (13) der Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (ZK-DVO) – ist eine Maßnahme zur Erleichterung des Handels. Sie ermöglicht den Wirtschaftsbeteiligten ihre Zollgeschäfte von dem Mitgliedstaat aus zu führen in dem sie ansässig sind, unabhängig davon wo sich die Waren zum Zeitpunkt der Überlassung gerade befinden.

SASP stellt eine grenzüberschreitende Zulassung/Bewilligung zentral in einem EU-Mitgliedstaat (der Aufsicht führende Mitgliedstaat) dar. Mit dieser Bewilligung können vereinfachte Anmeldungen, lokale Zollverfahren, Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, End Use oder jede Kombination dieser Verfahren abgewickelt werden.

Das Verfahren bietet wesentliche Vorteile, sowohl für die Zollbehörden als auch für die Wirtschaft.

"Ein Paradigmenwechsel ist eingeläutet. Der Zollbeamte in der Uniform verringert seine physische Präsenz und legt den Schwerpunkt seiner Tätigkeit ins Internet. Elektronisches Messaging macht geschriebene Dokumente zur Ausnahme. Davon profitiert natürlich auch die Idee der einheitlichen Zollabwicklung in Europa. Aufgrund der vorangegangenen EU-Aktivitäten ist jetzt die “Einzige Bewilligung” in Europa möglich."  

Die Vorteile
Unternehmen mit Import- oder Exportaufkommen aus oder in Nicht-EU-Länder lukrieren durch die “Einzige Bewilligung” eine ganze Reihe von Benefits:

  • Es gibt nur mehr einen Standort für alle Zollabwicklungen die genehmigten Länder betreffend.
  • Das eröffnet die Möglichkeit, Zollkompetenz an einem Standort zu konzentrieren und damit Skalenerträge zu generieren.
  • Kontakte erfolgen ausschließlich mit der eigenen Zollbehörde, das betrifft die Überlassung der Waren sowie alle Entscheidungen und Bescheide dieses Verfahren betreffend.
  • Die Zollgeschäfte werden in der landeseigenen Sprache abgewickelt.
  • Ein einziges technisches Environment genügt, es gibt nur eine Schnittstelle zum System des Unternehmens.
  • Alle Artikel müssen nur einmal klassifiziert werden.
  • Das Handling für Voranmeldungen wird wesentlich vereinfacht (etwa 10 + 2 in den USA).
  • Mögliche Einsparungen durch Wegfall von NCTS-Verfahren.
  • Abrechnung der wirtschaftlichen Zollverfahren am Standort der einzigen Bewilligung.
  • Die Dokumentation für INF-Verfahren entfällt.
  • Bündelung von Mitarbeiterressourcen und Expertenwissen.
  • Verringerung der Notwendigkeit, Zollbeauftragte oder -vertretungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu beschäftigen.
  • Eine einzige Audit-Datenbank in den autorisierten Ländern. Audit von nur einem Zollamt.  

Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen sind notwendig damit ein Wirtschaftsunternehmen in den Genuss dieser Vorteile kommt und eine SASP-Bewilligung beantragen kann?

Zuerst ist festzustellen, dass SASP nur in Mitgliedsländern möglich ist, die die diesbezügliche Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben. Der zweite Aspekt ist die Erfüllung der grundsätzlichen Konditionen und Kriterien durch das Unternehmen, analog dem AEO-Status. Also eine qualifizierte interne Organisation mit ordnungsgemäßer Buchhaltung, finanzieller Solvenz und Zoll Compliance.

Eine AEO-Zertifizierung ist nicht obligat, wird aber als sinnvoll betrachtet und für die Beantragung des vereinfachten Verfahrens empfohlen.  

Antragstellung
Vor der Antragstellung für SASP erfolgen im Regelfall im Wirtschaftsunternehmen ein Self-Assesment und die Kontaktaufnahme mit der Zollbehörde. Dies ist zwar keine rechtliche Voraussetzung, verschafft dem Unternehmen aber einen Einblick, ob und welche Vorteile es durch SASP erlangt.

Nach der erfolgten Antragstellung von SASP durch das Unternehmen prüft die Zollbehörde zuerst die Gültigkeit des Antrags und dann die Kriterien, analog zum AEO-Zertifikat. Es folgt der Konsultationsprozess zwischen den Behörden des bewilligenden und in weiterer Folge überwachenden Mitgliedstaates und dem/den teilnehmenden Mitgliedstaat(en), danach die Bewilligung oder Ablehnung.   

Abwicklung
Nach der physischen Anlandung der Ware beantragt das Unternehmen die vereinfachte Zollanmeldung oder die Anschreibungsmitteilung beim zuständigen Zollbüro des teilnehmenden Landes. Im Regelfall elektronisch, auf Papier noch bis 01.01.2011 möglich. Der Teilnehmermitgliedstaat prüft die Anmeldung bzw. Anschreibemitteilung auf der Basis der Ergebnisse der Risikoanalyse und des Kontrollplans.

Nach erfolgter Freigabe der Ware durch den Teilnehmermitgliedstaat übermittelt dieser die Anmeldung und allfällige Prüfungsergebnisse an die Zollbehörde des überwachenden Mitgliedstaates. Im überwachenden Mitgliedstaat findet dann durch das Unternehmen eine ergänzende Zollanmeldung statt.

Nach der erfolgten Prüfung derselben erfolgt hier auch der Abgabenbescheid. Die Zollbehörden im Teilnehmermitgliedstaat werden informiert über die ergänzende Zollanmeldung und über den Abgabenbescheid zur Berechnung der Mehrwertsteuer. Die Statistikmeldung ist bis auf weiteres direkt an die Statistikbehörden des Teilnehmermitgliedstaates zu übermitteln.  

Ausblick
Neben einer Zentralisierung der Zollabwicklung in den Unternehmen wird die Inanspruchnahme von SASP hinkünftig auch eine verstärkte Vernetzung der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten untereinander erforderlich machen, damit notwendige Informationen zeitnah ausgetauscht werden können. Dem soll vor allem durch eine Erweiterung der elektronischen Verfahren (AIS - Automated Import System bzw. AES - Automated Export System) Rechnung getragen werden.

Mit der Schaffung der rechtlichen Grundlagen für SASP konnten die binnengrenzüberschreitenden vereinfachten Verfahren auf ein solide rechtliche Basis gestellt werden und gerade in Hinblick auf den modernisierten Zollkodex kann SASP als wesentlicher Schritt in die Zukunft angesehen werden mit dem Ziel, den Weg für die zentralisierte Zollabwicklung zu ebnen und die aufgrund von national unterschiedlichen Gegebenheiten zu erwartenden Probleme aus dem Weg zu räumen.


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