Für US-Drawback gibt es Gesetze, die es zu berücksichtigen gilt

Press Releases | Globales Zollmanagement 12 Februar 2020

Über das neue US-Drawback Modul von MIC wurden erfolgreich Millionen von Dollar an Forderungen bearbeitet


Southfield, Michigan (USA) – Duty Drawback bzw. Zollrückerstattung war in den letzten Jahren ein heißes Thema in den USA, wobei 2019 das elektronische TFTEA (Trade Facilitation and Trade Enforcement Act) die einzige Möglichkeit dazu war, diese Forderungen einzureichen. Derzeit gibt es weniger als 25 Unternehmen, die zur Einreichung von Anträgen in den USA dazu zugelassen sind. Seit Anfang August 2019 gehört auch MIC zu ihnen.

Mitte September 2019 begannen die Kunden von MIC mit der Einreichung von Forderungen, die immer zahlreicher wurden und zur Rückerstattung von Abgaben und Gebühren in Millionenhöhe führten. Einige Kunden warteten vor der Einreichung auf das Inkrafttreten der neuen TFTEA-Regeln, d.h. es stand ein Datenrückstand zur Verarbeitung an. „Der Rückstand in Verbindung mit den neuen Abgaben nach Abschnitt 301, die bis zu 25 % betragen können, bedeutet, dass Rückerstattungen wichtiger denn je sind“, sagt Dan Colosimo, MIC-Projektleiter für das US-Drawback-Projekt.

Buckland, ein Full-Service-Trade-Partner mit Managed Services im Angebot, hat MIC zu dem neuen Drawback-Modul beraten. Michele Snider, Director of Compliance & Consulting bei Buckland, präsentierte gemeinsam mit Dan Colosimo den Drawback-Prozess anlässlich des MIC US 2019 Customer-Roundtables. „Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit MIC, da wir deren außergewöhnliche Rückerstattungssoftware nutzen, um den Kunden von Buckland noch mehr Nutzen zu bieten“, erklärte Michele Snider, Director of Compliance & Consulting.

Über MIC

MIC ist der weltweit führende Anbieter von Softwarelösungen für globale Zoll- und Trade-Compliance. Das bedeutet: Die MIC-Software für Zoll- und Trade-Compliance wird von über 700 Kunden in mehr als 55 Ländern auf sechs Kontinenten genutzt.

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