EU veröffentlicht neue Vorschläge zu den Bestimmungen für den Export von Dual-Use-Gütern

News | Exportkontroll-Management | Actualités | Contrôle des Exportations 28 Oktober 2016

Internationale Unternehmen mussten in den vergangenen Jahren, in einem global zunehmend politisch instabilen und turbulenten Umfeld, in ihren Bemühungen, ihre Versandgüter nicht in falsche Hände geraten zu lassen und sicherzustellen, dass diese nicht für unlautere Zwecke missbraucht werden, immer höheres Augenmerk auf Schutz- und Sicherheitsbelange richten.

Jedes verantwortungsbewusste Unternehmen versteht und akzeptiert, dass es von zentraler Bedeutung und absolut vorrangig ist, terroristischen Aktivitäten und Grausamkeiten vorzubeugen - solche Maßnahmen haben aber oft unweigerlich zu einem zusätzlichen und höheren Verwaltungsaufwand für normale, vorschriftsmäßig handelnde Importeure und Exporteure geführt.

In den vergangenen Wochen erörterte die EU-Kommission eine Reihe von Vorschlägen hinsichtlich der Modernisierung und Verschärfung ihrer Exportkontrollregelungen zur konsequenteren und strikteren Durchsetzung der EU-Sicherheitsstandards, bei gleichzeitigem Bemühen um einen möglichst reibungslosen Ablauf des gesetzeskonformen Handelsgeschehens. Nach erfolgreicher Umsetzung könnte der Vorstoß in vielen Bereichen Vorteile, sowohl in geschäftlicher, als auch in sicherheitstechnischer Hinsicht, bewirken.

Hintergründe und Vorgeschichte

Die neuen Vorschläge und Anträge beziehen sich auf den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck d.h., Gütern und Technologien zur zulässigen und rechtmäßigen zivilen, also nichtmilitärischen Anwendung, welche aber auch missbräuchlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, terroristische Anschläge oder die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen verwendet werden könnten, auch Dual-Use-Güter genannt.

In der EU gibt es bedeutende Hersteller und Exporteure von Gütern mit doppeltem (militärischem und zivilem) Verwendungszweck und es gelten seit den späten 1990er Jahren strenge Ausfuhrkontrollregelungen welche, insbesondere seit der Veröffentlichung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Dezember 2003, schrittweise ausgebaut und verschärft wurden.

Die bestehende Verordnung Nummer428/2009 ermöglicht den zollrechtlich freien Warenverkehr des Großteils von Dual-Use-Gütern innerhalb der EU. Alle Erzeugnisse wie Kernreaktoren, kryogene Kühl- und Gefriersysteme, Sprengstoffe, Überwachungseinrichtungen und potenziell toxische Chemikalien müssen während des gesamten Exportprozesses, der Vermittlung, des Versands, Transports und Übergabeverfahrens sorgfältig beobachtet und kontrolliert werden.

Dual-Use-Güter bilden einen wesentlichen Bestandteil des EU-Handelsaufkommens mit einer Reihe von Schlüsselpartnern und sind maßgeblich für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit von vielen international ausgerichteten europäischen Unternehmen; gleichzeitig besteht aber die dringende Notwendigkeit einer verantwortungsvollen und sicheren Verteilung derselben.

Vorschläge und Anträge

Das Bekenntnis und die Verpflichtung der EU hinsichtlich einer Modernisierung und Adaptierung dieses Systems bedarf einer Neuausrichtung und Neubestimmung der Regelungen und Vorschriften anhand mehrerer zentraler Vorschläge und Anträge, um mit neuen Bedrohungen und dem technologischen Wandel Schritt halten zu können, wie auch Gegenmaßnahmen und Antworten auf diese zu finden:

  • Die Verwaltung der Bestimmungen und die Kontrollen hinsichtlich Technologietransfers werden durch die Einführung von allgemeinen EU-Ausfuhrgenehmigungen und eine Optimierung der Lizensierungsverfahren vereinfacht und erleichtert, also weniger aufwändig und kompliziert - unter Aufrechterhaltung und Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus und einer entsprechenden und ausreichenden Transparenz in Bezug auf eine potenziell rechtswidrige Verwendung der Güter.
  • Kontrollen von und über Vermittlungstätigkeiten (insbesondere in Bezug auf Waffengeschäfte), technische Unterstützung und den Transport von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck werden abgeglichen und vereinheitlicht, d.h. jedwede Situationen und Sachverhalte, in denen unterschiedliche Kontrollregelungen in verschiedenen Teilen und Ländern der EU zur Anwendung kommen, werden vermieden.
  • Es werden konkrete und spezifische Vorschriften und Bestimmungen zur Vorbeugung eines missbräuchlichen Einsatzes von Dual-Use-Gütern und im Hinblick auf Terrorismusbekämpfung eingeführt. Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist eine effektivere und striktere Gestaltung und Einhaltung dieser Regelungen.

Zielvorgaben

Es wird erwartet, dass diese neuen Rechtsvorschriften zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheitsgarantien und Transparenz einerseits und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und einem rechtskonformen Handel mit Dual-Use-Gütern beitragen.

Insbesondere sollen die aktualisierten Vorschläge und Anträge eine Ermittlung und Evaluierung neuer Risiken ermöglichen und dazu beitragen, gegen diese vorgehen zu können - einschließlich der Verbreitung von Kontrolltechnologiesystemen, wie Überwachungszentralen und Datenspeicherungsverfahren, welche missbräuchlich für Repressionen oder bewaffnete Auseinandersetzungen verwendet werden könnten. Zugleich soll der Verwaltungsaufwand für gesetzestreue Unternehmen gesenkt und ein höheres Maß an Übereinstimmung und Einheitlichkeit erreicht und sichergestellt werden.

Die, von der Europäischen Kommission vorgebrachten Ideen und Konzepte werden nun innerhalb der EU-Ratsversammlung und des Europäischen Parlaments im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtert, um die besten Konzepte zur Umsetzung dieser Vorschläge und Anträge auszuarbeiten.

Cecilia Malmstrom, die EU-Handelskommissarin, betonte: "Wir leben in unruhigen Zeiten. Die Friedenssicherung und der Schutz der Menschenrechte sind zentrale Aufgaben der Europäischen Union und unsere Handelspolitik ist wesentlicher Bestandteil dieser Zielsetzung. Deshalb bringen wir eine Reihe von Vorschlägen für ein modernes Regelwerk ein, welches gewährleisten und sicherstellen soll, das Exporte nicht missbräuchlich verwendet werden und dadurch die internationale Sicherheit gefährden oder Menschenrechte untergraben."


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