Kalkulation des Präferenzursprungs verstehen: Was müssen Unternehmen dazu wissen

Angesichts von mehr als 500 Freihandelsabkommen und anderen vorteilhaften Handelsregelungen auf der ganzen Welt, die Unternehmen Erleichterungen bei einer Reihe von Zöllen bieten können, kann es schwierig sein, genau zu erkennen, welche Handelsanreize ein Unternehmen in Anspruch nehmen kann.

Eines der komplexesten Probleme für viele Unternehmen ist die Handhabung der Ursprungsregeln, vor allem, wenn einige Bestandteile von Industrieerzeugnissen für eine Präferenzbehandlung in Frage kommen können. In der EU beispielsweise können Waren mit Präferenzursprungsstatus bestimmte Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen. Daher ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, genau zu wissen, welche Waren dafür in Frage kommen, um Steuerrechnungen zu minimieren und die kostengünstigsten Lieferketten zu entwickeln.

Was ist der Präferenzursprung?

Der Präferenzursprung ist ein, z.B. von der Europäischen Kommission für die EU-Länder, definierter Status, der für Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern und Gebieten gilt, die Handelsabkommen mit der EU geschlossen haben und bestimmte Kriterien erfüllen. Im Allgemeinen sind dies folgende Anforderungen:

  • Die Ware muss aus Rohstoffen oder Bestandteilen hergestellt sein, die in dem begünstigten Land angebaut oder erzeugt wurden, oder
  • Sie müssen in dem begünstigten Land in einem bestimmten Umfang be- oder verarbeitet worden sein. 

Waren, die eines dieser Kriterien erfüllen, gelten als „Ursprungserzeugnisse“ und kommen als solche für Zollerleichterungen in Betracht. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass auf diese Waren ermäßigte Zölle oder Nullzölle erhoben werden.

Die Herausforderungen bei der Berechnung des Präferenzursprungs

Es ist wichtig zu wissen, dass der Präferenzursprung nicht immer mit dem Ursprungsland identisch ist. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht davon ausgehen können, dass Waren automatisch die Präferenzursprungseigenschaft erhalten, nur weil sie aus dem richtigen Gebiet stammen.

Es gibt viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, bevor eine Zollbefreiung gewährt werden kann. So können beispielsweise einige Handelsabkommen Ausnahmen für bestimmte Warenkategorien vorsehen, während bei vielen Industrieerzeugnissen ein bestimmter Prozentsatz der Teile aus einem bestimmten Ursprungsland stammen muss, um für eine Präferenzbehandlung in Frage zu kommen.

Die genauen Regeln hierfür werden sich wahrscheinlich auch von Land zu Land unterscheiden. So kann beispielsweise ein Produkt, das zu 30 Prozent aus Teilen eines bestimmten Landes besteht, in einem Gebiet den Präferenzursprung beanspruchen, während es in einem anderen Gebiet 40 Prozent der Komponenten aufweisen muss, um denselben Status zu erhalten.

Nachweis des richtigen Herkunftslandes

Bei der Beantragung des Präferenzursprungs für eine Ware werden die Unternehmen häufig aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Waren die Anforderungen erfüllen. In der EU erfolgt dies in der Regel über ein Selbstbescheinigungssystem, bei dem der Händler anhand einer Ausfuhrrechnung, einer Packliste oder anderer Handelsdokumente erklären kann, dass die Waren Präferenzursprung haben. Im Falle einer Prüfung müssen Aufzeichnungen hierüber geführt werden.

Wie die richtige Software die Genauigkeit für die Zollabfertigung sicherstellt

Der erste Schritt bei der Feststellung, ob eine Ware für den Präferenzursprung in Frage kommt oder nicht, besteht darin, den richtigen HS-Code der Ware zu ermitteln. Dies steht für Harmonisiertes System und ist ein internationaler Standard für die Klassifizierung von Einfuhren und Ausfuhren.

Nach der Identifizierung kann ein Unternehmen mithilfe einer fortschrittlichen Software zur Kalkulation des Präferenzursprungs feststellen, ob seine Waren für den Präferenzursprung in Frage kommen oder nicht, und zwar auf der Grundlage der Einzelheiten des Handelsabkommens zwischen den betreffenden Ländern.

Dies bietet Unternehmen eine wesentlich schnellere und effizientere Lösung zur Bestimmung des Präferenzursprungs als manuelle Verfahren und gewährleistet zudem Genauigkeit. Automatisierte Verfahren können die genaue Höhe der Zollbefreiung für einzelne Waren und für Produktreihen berechnen. Die Spezialsoftware kann auch Unterlagen an die Behörden übermitteln und vollständige Aufzeichnungen für Prüfungszwecke führen, um sicherzustellen, dass die Unternehmen die lokalen Gesetze vollständig einhalten.

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