Die Zukunft der Regelung für Warenausfuhren aus Indien (MEIS)


Wie können Exporteure in Indien die MEIS-Regelung in Anspruch nehmen und welche neuen Möglichkeiten gibt es, um Befreiungen von den Ausfuhrzöllen zu erhalten?

Die Regelung für Warenexporte aus Indien („Merchandise Exports from India Scheme“, MEIS) ist eines von mehreren Anreizprogrammen, die von der indischen Generaldirektion für Außenhandel (DGFT) eingeführt wurden, um die Ausfuhren aus dem Land zu steigern und Ausgaben entgegenzuwirken, die in Zusammenhang mit ineffizienter Infrastruktur und für den Export hinderlicher anderer Kosten stehen.

Obwohl die Regelung nun ausgelaufen ist, können Exporteure noch immer Anträge für alle Waren stellen, die vor der endgültigen Frist am 31. Dezember 2020 aus Indien versandt werden. Die Regelung wurde durch neue Anreizprogramme ersetzt, die Steuererleichterungen für Unternehmen bieten, die Waren aus dem Land exportieren.

Worum geht es beim MEIS-Programm?

Im Rahmen des MEIS-Programms können Exporteure für die von ihnen ausgeführten Waren Zollgutschriften beantragen. Diese lassen sich zur Zahlung von Verbrauchssteuern, Dienstleistungssteuern und Zollgebühren verwenden und sind frei übertragbar, können also an andere Unternehmen weiterveräußert werden.

Der Wert der Anreize wird als fester Prozentsatz des FOB-Werts der Waren angegeben, der je nach Ausfuhrkategorie variiert. Die höchsten Gegenleistungen gibt es unter anderem für:

  • Verpackungen und veredelte Produkte
  • Landwirtschaftliche und dörfliche Produkte
  • Arbeitsintensive Produkte
  • Umweltfreundliche und “grüne” Produkte
  • Waren mit einer großen Anzahl von Herstellern und Exporteuren
  • Industrielle Produkte aus bestimmten Bereichen
  • Hi-Tech-Produkte

Bei den meisten Waren liegen die als Anreiz gebotenen Prozentsätze zwischen zwei und fünf Prozent und variieren von Produkt zu Produkt sowie je nach Zielland der Exporte.

Wie können Unternehmen einen Antrag für MEIS stellen?

Die Frist zur Einreichung von Anträgen im Rahmen von MEIS wurde bereits mehrmals verlängert. Derzeit ist der letzte Termin, an dem solche Anträge angenommen werden, der 31. August 2022. Die DGFT hat erklärt, dass es keine weiteren Verlängerungen geben wird.

Die Anträge müssen elektronisch über die Website der DGFT in einem festgelegten Format und mit einer digitalen Signatur eingereicht werden. Den Anträgen sind die entsprechende e-BRC und der Lieferschein im elektronischen Datenaustausch (EDI) beizufügen.

Wenn die Exporte über einen EDI-Hafen erfolgen, kann ein Großteil der Unterlagen online eingereicht werden, allerdings müssen die Unternehmen einen Entladenachweis für die Waren vorlegen. Für Häfen ohne EDI sind Dokumente wie der Entladenachweis, eine physische Kopie der Exportförderung, eine Kopie der Versandrechnungen (nicht EDI) und gescannte Kopien anderer vorgeschriebener Dokumente erforderlich.

Wodurch wird das MEIS-Programm abgelöst?

Waren, die nach dem 31. Dezember 2020 exportiert werden, sind nicht zur Zollermäßigung nach der MEIS-Regelung berechtigt. Für sie können jedoch unter Umständen Erstattungen für Zölle und Steuern im Rahmen der neuen Regelung für den Erlass von Zöllen und Steuern auf Ausfuhrwaren (RoDTEP) gelten.

Diese hat MEIS abgelöst, nachdem festgestellt wurde, dass die vorherige Regelung nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar war. Daher wurde RoDTEP entwickelt, um diese Probleme zu beheben und sicherzustellen, dass Exporteure aus Indien weiterhin Anreize in Anspruch nehmen können und gleichzeitig die WTO-Standards einhalten.

Im Gegensatz zu MEIS, das zusätzliche Anreize für die Ausfuhr bestimmter Waren bot, bietet RoDTEP Erstattungen für eine Reihe von Steuern und Abgaben, die derzeit nicht von anderen Regelungen abgedeckt sind. Dazu gehören:

  • Zentrale und bundesstaatliche Steuern auf Brennstoff (einschl. Benzin, Diesel, Erdgas (CNG oder PNG)), der für den Transport von Exportprodukten verwendet wird
  • Staatliche Abgaben auf Strom, der für die Herstellung verwendet wird
  • Von Ausschüssen für den Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse (APMC) erhobene Mandi-Steuer
  • Mautgebühren und Stempelabgaben auf Einfuhr- und Ausfuhrdokumente

Exporteure können auch von niedrigeren Zinssätzen für Kapitaldarlehen, höherem Versicherungsschutz und finanziellen Anreizen für Exporte profitieren. Die Regelung deckt zwar eine breite Palette von Waren ab, aber es gibt auch einige Ausnahmen, so dass sich die Unternehmen bei der Beantragung von Erstattungen unbedingt über diese Einschränkungen im Klaren sein müssen.

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